Finanzierung

Für Kinder ab dem 1. Lebensmonat bis zum Schuleintritt:

Die Maßnahmen der interdisziplinären Frühförderung sind für die Eltern kostenfrei, da die Kosten von den Krankenkassen bzw. vom örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden.

Autismus-Förderung/ Heilpädagogische Förderung für Schulkinder und Jugendliche:

Nach Diagnose des Störungsbildes durch das Gesundheitsamt oder einen Kinder- und Jugendpsychiater und die Feststellung der Notwendigkeit einer Therapie kann durch die Erziehungsberechtigten ein Antrag für eine heilpädagogische Förderung gestellt werden.

Die Kosten der Förderung trägt das Sozialamt (BSHG) oder das Jugendamt Ihres Wohnortes. Die Eltern tragen keinerlei Kosten.

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